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Dieselverbot in Deutschland
Wo und seit wann gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge? Welchen Dieselfahrzeugen droht ein Verbot? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Seite.
22.12.2018 · 2 Min. Lesezeit · Redaktion Destacar

Dieser Beitrag ist auf das angegebene Datum datiert. Gesetze, Gebühren und Preise haben sich seitdem geändert. Prüfen Sie die Zahlen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Der Artikel beschreibt die Diskussion um Dieselbeschränkungen im Dezember 2018. Er ist keine aktuelle Karte der Fahrverbote. Hamburg hat die Beschränkungen an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße im September 2023 aufgehoben; die Regeln anderer Städte sind gesondert zu prüfen.
- Die genannten Entscheidungen und Pläne der Städte beziehen sich auf den Überblick von 2018. Prüfen Sie vor der Fahrt die geltenden örtlichen Beschränkungen.
- Die genannten Entscheidungen und Pläne der Städte beziehen sich auf den Überblick von 2018. Prüfen Sie vor der Fahrt die geltenden örtlichen Beschränkungen.
- Die Beschränkungen auf den beiden genannten Hamburger Straßen wurden im September 2023 aufgehoben.
Was bedrohen die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?
Im Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Tabu für Fahrer von Dieselfahrzeugen auch ohne eine einheitliche bundesweite Regelung zulässig ist. Wird der Grenzwert für Emissionen überschritten, müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen. Er legt fest, welche Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte nötig sind. Dazu gehören auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Neben Heizungen und Kraftwerken sind sie die Hauptursache für die Überschreitung der Grenzwerte.
Wo und seit wann gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge?
- Hamburg: Die beschriebenen Beschränkungen an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße wurden im September 2023 aufgehoben. Die alten Bußgelder und Zonen aus dem Artikel von 2018 dürfen nicht als aktuelle Anleitung verwendet werden.
- Die Beschreibung der Entscheidung oder des Plans der Stadt bezieht sich auf den Dezember 2018; prüfen Sie vor der Fahrt die geltenden örtlichen Regeln. Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Stuttgart: Das Fahrverbot in der bestehenden Umweltzone für alle Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und darunter tritt im Januar 2019 in Kraft. Das Bußgeld bei einem Verstoß soll 80 Euro betragen.“
- Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Frankfurt: Ab September 2019 gilt für alle Fahrzeuge mit einer schlechteren Schadstoffklasse als Euro 6 eine Entscheidung über ein Verbot in der Innenstadt.“
- Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Aachen: Auch in Aachen droht ab Januar 2019 ein Fahrverbot aufgrund einer Entscheidung des örtlichen Verwaltungsgerichts. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.“
- Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Berlin: In der deutschen Hauptstadt droht ab Ende Juni 2019 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge auf folgenden Strecken: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, Kapweg, Stromstraße, Leonorenstraße und Alt-Moabit. Darüber hinaus ist auf 117 Straßenabschnitten ein Fahrverbot möglich.“
Welchen Städten droht weiterhin ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge?
Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Wahrscheinlich kommen in mehr als 30 Städten weitere Fahrverbote hinzu, weil dort die Grenzwerte überschritten werden. 28 der insgesamt eingereichten Klagen auf Einhaltung des Emissionsschutzes hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übernommen.“
Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Neben den bereits genannten Städten betrifft das auch Großstädte wie München, Köln, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Bonn, Mainz und Wiesbaden. Auch in den kleineren Städten Düren, Paderborn, Darmstadt, Offenbach, Limburg, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen werden Fahrverbote gerichtlich geprüft. Insgesamt werden die Grenzwerte in mehr als 60 Städten überschritten. Damit sind auch dort Regelungen zum Fahrverbot für Dieselfahrzeuge grundsätzlich möglich.“
Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Das Bundesverwaltungsgericht hat im Februar 2018 entschieden, dass ein zonales Fahrverbot für Fahrzeuge der Norm Euro 5 erst ab September 2019 zulässig ist. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten, deren Werte unter Euro 6 liegen. Dazu gehören derzeit rund 80 Prozent aller Dieselfahrzeuge. Dennoch ist künftig auch ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Norm Euro 6 durchaus möglich. Tests haben gezeigt, dass sie teilweise mehr Schadstoffe ausstoßen als Fahrzeuge der Norm Euro 5.“
Aus dem Beitrag vom 22.12.2018: „Wie das Bundesverwaltungsgericht jedoch deutlich gemacht hat, müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhältnismäßig sein. Deshalb sind Ausnahmen für Handwerker, Taxifahrer und andere vom Gesetz besonders betroffene Personen zu berücksichtigen.“
Quellen der Korrekturen
Einzelne Angaben wurden am geprüft. Die Erstveröffentlichung bleibt erhalten; eine vollständige Prüfung aller Aussagen ist das nicht.
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