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Fragen und Antworten zum Dieselverbot in Deutschland
Welche Fahrzeuge fallen unter das Verbot? Wie sieht es mit ausländischen Fahrzeugen aus? Gibt es Ausnahmen? In welchen deutschen Städten gilt bald ein Dieselverbot? All diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag. Besuchen Sie unsere Seite und lesen Sie weiter! Destacar: professionelle Fahrzeugsuche und Fahrzeugprüfung in Deutschland!
12.03.2018 · aktualisiert 10.05.2019 · 2 Min. Lesezeit · Redaktion Destacar
Dieser Beitrag ist auf das angegebene Datum datiert. Gesetze, Gebühren und Preise haben sich seitdem geändert. Prüfen Sie die Zahlen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Diese FAQ wurde am 12.03.2018 veröffentlicht und spiegelt die Diskussion um Dieselbeschränkungen jener Zeit wider. Hamburg hat die Beschränkungen an der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße im September 2023 aufgehoben. Diese Änderung beschreibt nicht die Lage in allen übrigen Städten; die Route wird gesondert geprüft.
Lokale Dieselverbote können nur das letzte Mittel eines umfassenden Maßnahmenplans zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten sein.
Aus dem Beitrag vom 12.03.2018: „Außerdem müssen auf Bundesebene gesetzliche Vorgaben beschlossen werden, um die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Norm Euro-5 sicherzustellen. Umfangreiche Tests haben gezeigt, dass die Nachrüstung solcher Fahrzeuge die Emissionen deutlich senken kann.“
Welche Fahrzeuge fallen unter das Verbot?
Aus dem Beitrag vom 12.03.2018: „In der Diskussion fallen Dieselfahrzeuge, die die Norm Euro 6 nicht erfüllen, unter das Verbot. Fahrzeuge der Norm Euro 5 sind aber noch häufig zu sehen. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist technisch möglich. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die nötigen Bedingungen und Vorgaben für die Zulassung der Nachrüstung zu schaffen.“
Kann ich mein Fahrzeug schon heute nachrüsten?
In der FAQ vom 12.03.2018 beschrieb der Autor die Systeme zur Senkung der NOx-Emissionen als noch nicht zugelassen und in der Erprobung. Das ist eine Einschätzung jener Zeit. Für ein konkretes Fahrzeug werden die Möglichkeit der Nachrüstung und ihre Zulassung gesondert geprüft.
Was droht bei Missachtung des Fahrverbots?
Der Betrag von 80 Euro bezieht sich auf den Text vom März 2018, nicht auf das aktuelle Bußgeld. Aus dem Beitrag vom 12.03.2018: „Derzeit beträgt das Bußgeld für die Teilnahme am Straßenverkehr in Umweltzonen ohne die vorgeschriebene Feinstaubplakette 80 Euro.“
Wie sieht es mit ausländischen Fahrzeugen aus?
Diese Regel gilt für alle Fahrzeuge, unabhängig von der Zulassung.
Soll es Ausnahmen geben?
Nach dem Gerichtsurteil gibt es ausreichende Ausnahmen, etwa für Handwerker oder bestimmte Gruppen vor Ort.
Diese Regelung gilt weiterhin in den Umweltzonen, da diese das Ziel verfolgen, den Feinstaub zu verringern.
Welches Fahrzeug (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) soll ich jetzt kaufen? Wer weiterhin in städtischen Umweltzonen fahren will, sollte einen Diesel mit der neuen Abgasnorm Euro 6d TEMP oder Euro 6d wählen. Oder warten Sie mit dem Dieselkauf, bis entsprechende Fahrzeuge mit der neuen Abgasnorm verfügbar sind, denn es besteht das Risiko, dass Sie wegen hoher Stickoxidemissionen mittelfristig nicht mehr fahren dürfen.
Quellen der Korrekturen
Einzelne Angaben wurden am geprüft. Die Erstveröffentlichung bleibt erhalten; eine vollständige Prüfung aller Aussagen ist das nicht.
Kommentare
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