
Ratgeber
Der Mythos, dass es in den EU-Ländern keine Abgaben gibt
Der Mythos, dass es in den EU-Ländern keine Abgaben gibt. Beitrag vom 13.04.2015 über Kauf und Nutzung eines Fahrzeugs. Konditionen und Angaben beziehen sich auf das genannte Veröffentlichungsdatum.
13.04.2015 · aktualisiert 28.03.2018 · 1 Min. Lesezeit · Redaktion Destacar
Dieser Beitrag ist auf das angegebene Datum datiert. Gesetze, Gebühren und Preise haben sich seitdem geändert. Prüfen Sie die Zahlen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Besprechung der Kosten für die Fahrzeugzulassung in Spanien, Erstveröffentlichung 13.04.2015.
Guten Tag, liebe Kunden und Besucher unserer Website destacar.de. Wir haben häufig mit Fahrzeugen zu tun, die in EU-Länder exportiert werden. Dabei stellen uns die Leute oft Fragen oder sind sogar überzeugt, dass der Käufer eines Autos innerhalb der EU dem Staat nichts zahlen muss. Da irren sie sich gewaltig. Unten möchte ich einige Beispiele aus verschiedenen Ländern nennen und zeigen, wie viel und wofür man beim Kauf eines Autos aus einem anderen EU-Land zahlen muss.
Beginnen wir natürlich mit Deutschland, da ich hier lebe und selbst damit zu tun hatte.
Beim Verbringen eines Fahrzeugs zwischen EU-Ländern wird kein Zoll erhoben. Umsatzsteuer und nationale Zulassungssteuern werden getrennt geprüft. Für die Umsatzsteuer gilt ein Fahrzeug als neu bei einer Laufleistung von höchstens 6 000 km oder bei Lieferung innerhalb von sechs Monaten nach der Erstzulassung. Für einen Gebrauchtwagen müssen beide gegenteiligen Bedingungen erfüllt sein. Diese Richtwerte gelten für den privaten Käufer; ein Geschäft im Namen eines Unternehmens wird gesondert geprüft. Das Beispiel Belgien → Deutschland ergibt keine Gesamtzahlung von „19% plus 10%“.
Die polnische Verbrauchsteuer ist nach den geltenden Bedingungen für den konkreten Motor und die Antriebsart zu berechnen. Die zwei Sätze aus dem Beitrag von 2015 decken nicht alle Fahrzeuge ab, insbesondere keine Hybride.
Klären Sie vor dem Kauf für Spanien die Anforderungen an Zulassung und Umweltklasse des gewählten Fahrzeugs. Nationale Steuern werden getrennt vom Zoll betrachtet.
Satz und CO2-Bereich sind im Beitrag vom 13.04.2015 als Beispiel einer spanischen Berechnung angegeben; es handelt sich nicht um eine bestätigte aktuelle Tabelle. Aus dem Beitrag vom 13.04.2015: „Liegt der CO2-Wert unter 120 g/km, ist der Multiplikationsfaktor 0“
Aus dem Beitrag vom 13.04.2015: „von 120 : 160g/km 4,5 %“
Aus dem Beitrag vom 13.04.2015: „von 160 : 200g/km 9,75 %“
Aus dem Beitrag vom 13.04.2015: „über 200g/km 14,75% des Kaufpreises“
Ich habe einige Beispiele aus verschiedenen Ländern genannt. Im Video unten sehen Sie, wie ein Käufer selbst erzählt, wie viel er in Spanien für das Auto zahlen musste.
Bericht über die Kosten in Spanien aus dem Beitrag von 2015.
Bericht eines Kunden über die Kosten in Portugal aus dem Beitrag von 2015.
Quellen der Korrekturen
Einzelne Angaben wurden am geprüft. Die Erstveröffentlichung bleibt erhalten; eine vollständige Prüfung aller Aussagen ist das nicht.
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