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Unterwegs in Deutschland · Ratgeber

Saufen, feiern und für nichts geradestehen: das geht in Deutschland nicht!!!

Saufen, feiern und für nichts geradestehen: das geht in Deutschland nicht!!! Beitrag vom 14.05.2018 über Autokauf und Fahrzeugnutzung. Konditionen und Angaben beziehen sich auf das genannte Veröffentlichungsdatum.

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Dieser Beitrag ist auf das angegebene Datum datiert. Gesetze, Gebühren und Preise haben sich seitdem geändert. Prüfen Sie die Zahlen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Zwei Promille und dunkle Kleidung: Betrunkene Fußgänger sind auf Deutschlands Straßen eine Gefahr

Im Beitrag vom 14.05.2018 wird ein Einzelfall nacherzählt. Ohne die Primärquelle der Gerichtsentscheidung lässt sich daraus keine allgemeine Regel ableiten, dass ein alkoholisierter Beifahrer oder Fußgänger genauso bestraft wird wie ein Fahrer. Die Folgen hängen von den tatsächlichen Umständen und den anwendbaren Vorschriften ab.

Fußgänger im Dunkeln auf der Straße

Ein Mann ging nachts auf einer Landstraße, wo ihn ein Auto erfasste. Neben der Fahrbahn gab es weder Gehweg noch Seitenstreifen. Der Verletzte trug dunkle Kleidung und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls mehr als 2 Promille Alkohol im Blut. Wer haftet für den Unfall? Und genau hier wird es interessant! Die Krankenversicherung versucht, auch dem Fahrer unvorsichtiges Fahren vorzuwerfen, denn bei Dunkelheit muss ein Fahrer aufmerksamer sein und die Gefahr erkennen. In jedem Fall hätte der Fahrer beim Erkennen der Gefahr auf der Straße bremsen oder ausweichen müssen.

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Gefahr für Fußgänger ab 2 Promille im Blut.

In Deutschland gab das Oberlandesgericht allein dem verletzten Fußgänger die Schuld. Er hätte nachts nicht in stark alkoholisiertem Zustand zu Fuß auf einer Landstraße unterwegs sein dürfen, sondern ein Taxi nehmen oder sich nach Hause bringen lassen sollen. Außerdem hätte er nicht auf der Fahrbahn gehen müssen. Er hätte die Straße verlassen müssen, in seinem eigenen Interesse, als sich das Auto näherte. In seiner dunklen Kleidung war er auf der unbeleuchteten Straße kaum zu erkennen. Ein entsprechendes Verschulden des Autofahrers erkennt das Gericht dagegen nicht an. Ebenso kann ein Fußgänger mit einem Bußgeld und dem Entzug des Führerscheins belegt werden (sofern er einen besitzt).

Damit der Fahrer oder seine Versicherung dennoch für den Unfall haftet, müssen das Opfer oder die Krankenversicherung nachweisen, dass der Autofahrer den Zusammenstoß hätte vermeiden können. In diesem Fall ist ihnen das nicht gelungen.

Das zeigt: Auch in Deutschland müssen Fußgänger auf die Straße achten. Sie müssen das in ihrem eigenen Interesse tun, denn sie sind nicht so gut geschützt wie ein Autofahrer.

Dieser Beitrag soll keinesfalls zeigen, dass Sie auf deutschen Landstraßen ohne jede Aufmerksamkeit rasen dürfen.

Und Sie, trinken Sie große Mengen Alkohol?

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Quellen der Korrekturen

Einzelne Angaben wurden am geprüft. Die Erstveröffentlichung bleibt erhalten; eine vollständige Prüfung aller Aussagen ist das nicht.

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