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ABHOLUNG BEIM HÄNDLER

Fahrzeug beim Händler in Deutschland abholen

Sie haben ein Fahrzeug bei einem Händler in Deutschland gekauft. Abholen können wir es für Sie mit Vollmacht, oder Sie holen es selbst ab. Hier steht, was Sie vorher wissen sollten: was wir beim Händler mitnehmen, welche Papiere Sie unterwegs dabeihaben müssen und was bei der Fahrt in ein EU-Land oder aus der EU hinaus anders ist.

Wenn wir das Fahrzeug abholen

  • Sie erteilen uns eine Abholvollmacht. Mit ihr nimmt unser Fahrer in Ihrem Namen Fahrzeug, Schlüssel und Unterlagen entgegen und bestätigt den Empfang.
  • Beim Händler füllt der Fahrer ein Abholprotokoll aus: Kilometerstand, Tankfüllung, Zahl der Schlüssel, Kennzeichen, Unterlagen, sichtbare Schäden. Den Händler bitten wir, es zu unterschreiben.
  • Jedes Dokument und alle Schlüssel fotografiert der Fahrer. Fotos und Abholprotokoll schicken wir Ihnen noch am selben Tag: Sie sehen, was abgeholt wurde, bevor das Fahrzeug bei Ihnen ist.
  • Bei der Übergabe erhalten Sie Fahrzeug und Unterlagen mit einem Übergabeprotokoll und bestätigen den Empfang.

Was wir beim Händler mitnehmen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II. Gibt der Händler sie später heraus, halten wir im Protokoll fest, wo sie sich befindet
  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, falls vorhanden
  • Garantieunterlagen
  • Serviceheft oder Ausdruck der Servicehistorie
  • Betriebsanleitung
  • Alle Fahrzeugschlüssel
  • Kennzeichen für die Überführung und den Versicherungsnachweis dazu

Was Sie unterwegs dabeihaben

  • Reisepass und Führerschein der Person am Steuer
  • Rechnung des Händlers und Zahlungsnachweis
  • Beide Teile der Zulassungsbescheinigung und das COC: damit wird das Fahrzeug zu Hause zugelassen
  • Versicherungsnachweis für die Kennzeichen. Prüfen Sie, dass der Schutz in allen Ländern auf der Strecke gilt
  • Alle Schlüssel, Serviceheft und Betriebsanleitung
  • Wenn das Fahrzeug die EU verlässt: die Ausfuhranmeldung mit MRN

Kennzeichen für die Fahrt

Ohne Zulassung fährt das Fahrzeug in Deutschland nur mit befristeten Kennzeichen, und die gibt es nur mit Versicherung. Für Sie kommen zwei Arten in Frage. Kurzzeitkennzeichen gelten höchstens bis zum Ende des fünften Tages nach der Ausgabe und sind für die Überführung eines Fahrzeugs mit gültiger Hauptuntersuchung gedacht. Ausfuhrkennzeichen gibt die Zulassungsstelle aus: Sie gelten, solange die Versicherung läuft, höchstens ein Jahr, das Ablaufdatum steht auf dem Schild, danach darf das Fahrzeug nicht mehr fahren. Ob Ihr Land ein Fahrzeug mit deutschen befristeten Kennzeichen einreisen lässt, hängt vom Land ab: Fragen Sie uns vor der Fahrt. Die Kosten für Kennzeichen und Versicherung rechnen wir vorher aus und nennen Ihnen den Betrag vor der Abfahrt.

Fahrt in ein EU-Land, etwa nach Spanien

Zwischen Deutschland und dem spanischen Festland mit den Balearen gibt es keinen Zoll. Die Kanaren, Ceuta und Melilla gelten dabei als außerhalb der EU: Dorthin wird das Fahrzeug zur Ausfuhr angemeldet, wie unten beschrieben. Vor der Einfuhr wird das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet, unterwegs fährt es mit befristeten Kennzeichen und Versicherung. In Spanien wird es so zugelassen: zuerst die technische Prüfung ITV, für die das COC nötig ist, dann die Steuern, dann vergibt die DGT das Kennzeichen. Dafür braucht es die Originale der Fahrzeugpapiere und die Rechnung des gewerblichen Verkäufers mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Behalten Sie die Originale deshalb bei sich und geben Sie sie unterwegs nicht aus der Hand.

Fahrt aus der EU hinaus

Das Fahrzeug wird zur Ausfuhr angemeldet: Ein Spediteur gibt die elektronische Ausfuhranmeldung ab, der Zoll prüft Fahrzeug und Papiere. Beim Verlassen der EU legen Sie die Anmeldung bei der letzten Zollstelle der EU vor, sie bestätigt den Ausgang. Diese Bestätigung dient als Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuer, legen Sie die Anmeldung deshalb unbedingt vor. Der Zoll empfiehlt, das Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen auszuführen und deren Nummer in der Anmeldung anzugeben. Fährt das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen, reicht der Ausgangsvermerk allein nicht: Schicken Sie dem Verkäufer nach der Zulassung zu Hause einen Nachweis über die Zulassung oder Verzollung in Ihrem Land.

Geld unterwegs

An deutschen Tankstellen werden 500- und 200-Euro-Scheine oft nicht angenommen. Nehmen Sie eine Karte oder kleinere Scheine mit.

Fahrzeug beim Händler abholen?

Schreiben Sie uns, bei welchem Händler das Fahrzeug steht und in welches Land es fährt. Wir sagen Ihnen, welche Kennzeichen passen, was vorzubereiten ist und was es kostet.

Kontakt aufnehmen

Befristete Kennzeichen gelten nur eine bestimmte Zeit. Planen Sie die Fahrt so, dass Sie innerhalb dieser Zeit ankommen, und rechnen Sie Wartezeit an der Grenze ein.